Früher oder später kann es in jedem Arbeitsverhältnis passieren, dass der Arbeitnehmer aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht arbeitsfähig ist. Zusätzlich zu Husten, Fieber oder gebrochenem Bein kommt dann oft noch die Angst hinzu, einen schlechten Eindruck zu machen oder den Job zu verlieren. Damit das nicht passiert, hier die wichtigsten Punkte zum Thema Krankenstand.
Ab wann muss ich mich krankmelden?
Sobald man krank wird oder einen Unfall hatte, ist man dazu verpflichtet, den Arbeitgeber so schnell wie möglich von der Arbeitsverhinderung in Kenntnis zu setzen. Meistens reicht dafür ein Anruf in der Firma oder eine Email, idealerweise noch VOR Arbeitsbeginn, sodass zum Beispiel noch eine Vertretung gefunden werden kann oder man nicht unentschuldigt abwesend ist. Nachdem in der Arbeit Bescheid gegeben wurde, sollte man unverzüglich einen Arzt aufsuchen um sich dort offiziell krankschreiben zu lassen.
Wann bin ich arbeitsunfähig?
Ab wann jemand arbeitsunfähig ist, hängt von der Person und dem beruflichen Umfeld ab und ist daher sehr individuell. Sobald man allerdings ansteckend ist, Fieber hat, eine schwerwiegende Verletzung oder aus anderen Gründen seine Arbeit nicht wie gewohnt ausführen kann, sollte man aus Sicherheitsgründen immer einen Arzt aufsuchen oder die Situation mit dem Arbeitgeber abklären.
Brauche ich eine Krankenstandsbestätigung?
Im Krankheitsfall empfiehlt es sich in jedem Fall einen Arzt aufzusuchen, da der Arbeitgeber das Recht hat bereits bei einem eintägigen Krankenstand eine ärztliche Bestätigung zu verlangen. Bei einem längeren Krankenstand kann vom Arbeitgeber ebenfalls eine Bestätigung verlangt werden, in welcher Beginn, voraussichtliche Dauer des Krankenstandes und die Ursache der Arbeitsverhinderung angeführt sein müssen.
Wichtig: In der Krankenstandsbestätigung muss zwar der Grund für die Arbeitsunfähigkeit angeführt sein, allerdings NICHT die Diagnose! Unter was genau man leidet ist Privatsache, der Arbeitgeber hat nur das Recht zu erfahren ob man krank ist oder einen Unfall hatte und wie lange man voraussichtlich abwesend sein wird.
Arztbesuche Während der Arbeitszeit?
Wenn möglich sollten Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden. Falls dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, kann man beim behandelten Arzt eine Zeitbestätigung für die Dauer des Arztbesuches verlangen. Unter Vorlage dieser Zeitbestätigung ist der Arbeitnehmer dann von der Arbeitszeit befreit.
Krank im Urlaub?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass einem die vereinbarten Urlaubstage im Krankheitsfall gutgeschrieben werden. Allerdings ist man auch im Urlaub dazu verpflichtet sich im Krankheitsfall unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden und am besten gleich die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Wichtig: Bei einer Erkrankung im Ausland ist es wichtig, dass beim Arbeitgeber neben der ärztlichen Bestätigung auch eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden kann, aus der hervorgeht, dass die Krankmeldung von einem zugelassenen Arzt oder einem öffentlichen Krankenhaus ausgestellt wurde!
Grundsätzlich ist es daher immer ratsam aufkommende Fragen mit dem Arbeitgeber zu klären oder sich vorab näher zu informieren, beispielsweise vor einer Reise. Weitere Infos rund ums Thema Krankenstand gibt es unter anderem auf der Beratungsseite der Arbeiterkammer!