Vom Großkonzern bis zum Kleinunternehmen kann es jeden treffen – wenn ein Unternehmen in Konkurs geht oder der Vorgesetzte „gute Gründe“ wie etwa einen kostengünstigeren Ersatz hatte, steht man plötzlich auf der Straße und findet sich in einem Haufen Fragezeichen wieder. Egal in welcher Position man tätig war, wie viel man verdient hat oder warum auch immer man seinen Job verloren hat, jetzt muss man handeln um nicht noch tiefer zu sinken.
Erste Schritte
Der erste und wichtigste Schritt nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist die Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarkservice – kurz AMS. Auch wenn es für viele von uns ein Rückschlag sein mag plötzlich sein Einkommen in Form von Arbeitslosengeld zu beziehen, besser man bekommt zumindest das als man verschläft es, sich beim AMS zu melden und steht im nächsten Monat komplett ohne Einkommen da.
Wie? Was? Wo? Wann?
Offiziell arbeitslos ist man erst nachdem ein Arbeitsverhältnis (also der aktuelle Arbeitsvertrag) beendet wurde und noch kein neuer Job bei einer anderen Firma in Aussicht steht. Dazu zählt natürlich auch die Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit oder Selbstständigkeit. In der Regel meldet man sich dann bei jener Stelle des AMS, die für den jeweiligen Heimatbezirk zuständig ist. Dabei gilt im eigenen Interesse: Je früher man dort Bescheid gibt, desto besser!
Der Frühe Vogel… Arbeitslos melden wenn ich noch arbeite?
Ja, auch das ist möglich. Wenn man im Vorhinein weiß, dass sein Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Datum enden wird, so kann man sich auch schon frühzeitig in Form einer Arbeitslosenmeldung bei der zuständigen Stelle melden. Allerdings muss man sich trotzdem bis zum 10. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich vor Ort blicken lassen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld auch geltend zu machen.
Verpflichtungen während der Zeit in der Arbeitslosengeld bezogen wird
Um Probleme oder nachträgliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte während des Bezugs von Arbeitslosengeld stets darauf geachtet werden, zu kooperieren. Grob gesagt beinhaltet das das Einhalten folgender drei Prämissen, ohne denen es für den Betroffenen durchaus unangenehme Folgen geben könnte:
- Meldeverpflichtungen eigenständig nachgehen
- Einhalten von Kontrollterminen
- Akzeptieren des Betreuungsplans
Denn wer beispielsweise Adressänderungen, einen neuen Job des Partners, längere Auslandsaufenthalte oder ähnliches verschweigt, der kann seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld schnell wieder verlieren oder muss im schlimmsten Fall sogar mit Rückzahlungen rechnen.
Auch wenn ein persönlicher Kontrolltermin nicht eingehalten werden kann ist dies dem AMS unverzüglich zu melden, um die gewünschten Leistungen weiterhin zu erhalten. Grundsätzlich sollten diese – in der Regel wöchentlich stattfindenden – Termine aber unbedingt eingehalten werden!
Des Weiteren gilt, dass selbst bei Uneinigkeit der gemeinsam erarbeitete Betreuungsplan akzeptiert werden muss, da dieser dazu dient sobald wie möglich wieder in der Arbeitswelt Fuß zu fassen. Eine gewisse Kompromissbereitschaft ist hierbei Voraussetzung.
Das Positive sehen
Auch wenn es im ersten Moment schwer vorstellbar klingt, aber auch eine berufliche Neu-Orientierung kann uns neue Türen und Möglichkeiten eröffnen. Dabei ist es immer wichtig den Fokus nach vorne zu richten und sich nicht von Ereignissen der Vergangenheit blockieren zu lassen. Alles im Leben hat seinen Sinn – und wer weiß? Vielleicht findet man auf diesem Wege auch ungeplant einen Job, der besser zu einem passt.